Unser erfahrenes Team entwickelt gerne mit Ihnen eine individuelle Strategie für Ihre Patente und übernimmt Ihre Fälle vor dem UPC. Wir haben die jeweiligen Experten für Ihre Branche, die sich detailliert auf das UPC und das Einheitspatent vorbereitet haben.
Insbesondere Dr. Eugen Popp in seiner früheren Funktion als Präsident der deutschen Patentanwaltskammer, war bereits dabei, als in der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe für ein Einheitliches Patentgerichtsabkommen erarbeitet wurden.
Dr. Eugen Popp: "Bei allen Bemühungen, ein auch für die Durchsetzung von Patentrechten einheitliches System zu schaffen, ging es in erster Linie darum, dieses sowohl für den Einzelerfinder, für Kleinstunternehmen und KMUs als auch für die Großindustrie attraktiv zu gestalten. Dies wurde letztendlich mit der verfahrensrechtlichen Vereinheitlichung einerseits sowie mit der Möglichkeit deutlich reduzierter Gerichtsgebühren andererseits geschaffen. Diese bewahren Einzelerfinder, Kleinstunternehmen und KMUs vor der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Ebenso gehören dazu die Regeln für Prozesskostenhilfe, die einen wirksamen Zugang zum Recht für jedermann gewährleisten. Niemand muss also vor dem einheitlichen Patentsystem Angst haben, sondern im Gegenteil: Jeder sollte es nutzen."
Ein besonderes Anliegen von Dr. Eugen Popp war, dass Patentanwälte neben den Rechtsanwälten die Befugnis zur eigenständigen Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht erhalten. Dieses Ziel hat die Patentanwaltskammer unter seiner Präsidentschaft erreicht. Im Ergebnis sind fast alle derzeitig zugelassenen Patentanwälte und European Patent Attorneys zu einer solchen Vertretung befugt. Ab 2024 wird sodann die neue Kollegengeneration eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung absolvieren müssen. Hierfür wird ein entsprechendes Studium an der Universität Hagen unter Mitwirkung von Prof. Dr. Dr. Uwe Fitzner in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer an der FU Hagen aufgebaut.