JUVE Nachrichten:
"Die V-förmigen E-Gitarren des sächsischen Herstellers Warwick sind nicht mit den Flying V-Gitarren von Gibson zu verwechseln und dürfen daher weiter verkauft werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden (Az. 15 U 86/19). Auch wenn beide Gitarren die gleiche Form haben, sahen die Richter keine Verwechslungsgefahr und auch keinen unlauteren Imagetransfer. Denn die Verbraucher seien Hobby- und Profigitarristen, die sich mit den hochpreisigen Gitarren und deren Herkunft auskennen."
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Vertreter Warwick
Meissner Bolte (München): Oliver Nilgen, Dr. Stefan Zech (beide Wettbewerbsrecht)
Vertreter Gibson
Bardehle Pagenberg (München): Claus Eckhartt, Pascal Böhner (beide Wettbewerbsrecht)