Der österreichische Bundesrat hat gestern, am 2. Dezember 2021, einstimmig der Ratifizierung des „Protokolls“ über die vorläufige Anwendung des EPGÜ (Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht) zugestimmt und ist damit dem entsprechenden Beschluss des österreichischen Parlaments vom 19. November 2021 gefolgt.
Bisher ist die Ratifikationsurkunde noch nicht hinterlegt worden, was aber nun nur noch eine „Formsache“ sein dürfte. Mit der Hinterlegung der Urkunde wäre die erforderliche Anzahl von Ratifizierungen für das „Protokoll“ erreicht, so dass die notwendigen Vorbereitungen für den Start des EPG (Einheitlichen Patengerichts) getroffen werden könnten. Es ist geplant, dass Deutschland seine Ratifizierung des EPGÜ in naher Zukunft offiziell hinterlegen wird, mit der Folge, dass das Gericht nach Ablauf von weiteren drei Monaten (Artikel 89 EPGÜ) seine Arbeit aufnehmen könnte. Insofern liegt der Ball bei Deutschland, das in enger Abstimmung mit den weiteren Mitgliedstaaten einen ordnungsgemäßen Start des EPG „triggern“ kann.
Der genaue Zeitpunkt für den Start des EPG ist zwar immer noch ungewiss. Eine weitere Hürde scheint aber nun genommen. Berücksichtigt man weiterhin, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht vor wenigen Monaten die beiden neuerlichen Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen hat, erscheint ein Start des EPG noch im Jahre 2022 zumindest möglich – auch wenn die Vergangenheit gelehrt hat, dass man mit derartigen Prognosen im Zusammenhang mit dem EPG vorsichtig sein sollte.
Da der Standort „London“ aufgrund des Rückzugs des Vereinigten Königreichs ausscheidet, ist es geplant, dass die Fälle der sogenannten „Zentralkammer“ des EPG zumindest vorübergehend zwischen Paris und München aufgeteilt werden. Nachdem in München die Errichtung einer „Lokalkammer“ des EPG geplant ist und außerdem mit dem Europäischen und Deutschen Patentamt, dem Bundespatentgericht und dem Landgericht München I bereits eine ganze Reihe von Patentämtern bzw. für das Patentrecht zuständige Gerichte ihren Sitz in München haben, wird damit die Rolle Münchens als Hotspot für das Europäische Patentrecht weiter gestärkt.
Wir bei Meissner Bolte sind in jedem Fall auf den anstehenden „Umbruch“ im Europäischen Patenrecht vorbereitet und unterstützen Sie gerne jederzeit bei Ihren entsprechenden Vorbereitungen.
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