Pressemitteilung

Tyrolon-Schulnig GmbH

Tyrolon-Schulnig GmbH beendet erfolgreich Patentstreit mit Krones AG

 

Pressemitteilung, 17.05.2024

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2023 hat die Tyrolon-Schulnig GmbH (Tyrolon) einen seit dem November 2016 andauernden Patentstreit mit der Krones AG (Krones) erfolgreich beendet. Dabei ging es um Klammern, mit denen verschiedene Flaschentypen gegriffen werden können, zum Beispiel zum Transport von Flaschen in einer Abfüllanlage. Tyrolon wurde durch die IP-Kanzlei Meissner Bolte vor Gericht vertreten.

Im November 2016 weist Krones das Unternehmen Tyrolon auf das europäische Patent EP 2 548 824 B1 („EP‘825“) hin und vertritt die Ansicht, dass Tyrolons Neckhandling-Klammern, welche sich mit Hilfe eines eingekapselten Magnets öffnen und schließen, unter den deutschen Teil des europäischen Patentes EP‘825 fallen. Als Reaktion weist Tyrolon den Vorwurf der Patentverletzung bereits außergerichtlich im Hinblick auf den fehlenden Rechtsbestand des EP‘825 zurück.

Krones macht die Rechte aus EP‘825 in der Folge gerichtlich geltend und erhebt im Dezember 2018 vor dem Landgericht Düsseldorf Patentverletzungsklage wegen der Verletzung des deutschen Teils von EP‘825 durch die beschriebenen Neckhandling-Klammern. Tyrolon verteidigt sich gegen den Vorwurf und greift den Rechtsbestand in dem von Krones geltend gemachten Umfang von EP‘825 mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht an.

Mit Urteil vom 12. Dezember 2023 bestätigt der Bundesgerichtshof die Rechtsauffassung von Tyrolon und erklärt EP‘825 in dem gegenüber Tyrolon geltend gemachten Umfang rechtskräftig für nichtig. Krones verzichtet im Folgenden auf sämtliche Rechte aus EP‘825 sowie sämtlichen weltweiten Mitgliedern der Patentfamilie, welchen den identischen Schutzgegenstand haben. Das schriftliche Urteil ist am 22. Februar 2024 verkündet worden.