In dem bereits seit 2011 anhängigen Design Verletzungsverfahren Apple gegen Samsung ist ein wegweisendes Urteil des US-Supreme Courts zur Berechnung der Schadenshöhe bei der Verletzung eines Designs ergangen (link zum Urteil).
In der letzten Instanz wurde Samsung noch wegen der Verletzung von Designs (D593,087, D618,677 für ein Gehäuse und D604,305 für eine Benutzeroberfläche), zur Zahlung von 399 Millionen USD verurteilt.
Die Summe entspricht dem kompletten Gewinn, den Samsung mit den verletzenden Produkten – also den Smartphones – erzielt hat. Diese hohe Summe ist besonders deswegen interessant, da sich das dritte Design (D604,305) auf eine graphische Benutzeroberfläche (GUI) richtet.
Der Supreme Court stellt mit der jüngsten Entscheidung nun klar, dass für ein Produkt, welches aus mehreren Komponenten besteht, ein sog. „multicomponent product“, der Schadenersatz nur für die verletzende Komponente geltend gemacht werden kann.
Bei einem Smartphone wird daher z.B. zu ermitteln sein, welcher Gewinnanteil auf die verletzende Komponente entfällt. Für das Gehäuse wird wahrscheinlich festzustellen sein, welche Marge beim Verkauf des Smartphones auf diese Komponente entfällt. Ein entsprechendes Vorgehen ist für die Benutzeroberfläche nicht denkbar, da kein eindeutiger Einkaufspreis ermittelt werden kann. Die Gesamtentwicklungskosten einzelner Softwarekomponenten oder eines gesamten Betriebssystems für Mobiltelefone lassen sich nicht auf einziges verkauftes Gerät runterbrechen.
Für die Designs, die das Gehäuse betreffen werden die Schadenssummen vermutlich deutlich geringer ausfallen. Wie die Situation für die graphische Benutzeroberfläche zu bewerten ist, bleibt aber fraglich, da diese Komponente für die Kaufentscheidung äußerst relevant ist und für das gesamte Produkt prägend ist.
Es könnte also letztendlich durchaus eine ähnlich hohe Schadensumme festgestellt werden, da zumindest eine der kaufentscheidenden Komponenten – die Benutzeroberfläche - durch eines der Designs geschützt ist.