Die drei von Copan Italia S.p.A. („Copan“) gegen Puritan Medical Products Co., LLC, Medical Wire & Equipment Co. (Bath) Limited und Check Diagnostics GmbH („Beklagte“) vor dem LG Düsseldorf anhängig gemachten Gebrauchsmusterverletzungsverfahren sind nunmehr insgesamt rechtskräftig abgewiesen worden.
Die Verletzungsverfahren betreffen die folgenden drei deutschen Gebrauchsmuster
deren Gegenstand auf Tupfer zur Aufnahme biologischer Proben gerichtet ist.
Den drei Gebrauchsmusterverletzungsverfahren war bereits ab November 2012 ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen (Gerichts-Az.: 4b O 176/12).
Erstinstanzlich wurde die Klage betreffend das DE‘787 ausgesetzt und die Klage betreffend das DE‘930 (Az. 4b O 39/13) abgewiesen. Die Klage betreffend das DE‘932 hatte hingegen erstinstanzlich Erfolg (Az. 4b O 58/13).
Die Rechtsbeständigkeit der Gebrauchsmuster wurde in parallel geführten Löschungsverfahren angegriffen, wobei die Beklagte schlussendlich in allen drei Löschungsverfahren obsiegte.
Im Nachgang zu den rechtskräftig abgeschlossenen Löschungsverfahren wurden nunmehr auch zwischenzeitlich ausgesetzten Verletzungsverfahren zum Gebrauchsmuster DE‘787, in erster Instanz durch das LG Düsseldorf (DE‘787 – Gerichts-Az.: 4b O 59/13), und zum Gebrauchsmuster DE‘932, in zweiter Instanz durch das OLG Düsseldorf (DE‘932 – Gerichts-Az.: I-2 U 48/14), mit der Abweisung der jeweiligen Klage rechtskräftig abgeschlossen.
Die Verfahren in Deutschland sind Teil einer internationalen Auseinandersetzung.
Vertreter:
Vertreter Copan Italia S.p.A.
Peterreins Schley Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB (München): RA/PA Dr.-Ing. Frank Peterreins; PA Markus Coehn
Vertreter Puritan Medical Products Co., LLC u.a.
Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (München): RA Dr. Tobias Wuttke; PA Kay Rupprecht, LL.M.; PA Markus Eustermann