Wer Tesla hört, denkt an Elektroautos – die Marke ist nahezu weltweit ein Synonym. Bereits seit Längerem kündigt das US-Unternehmen auch die Markteinführung in Indien an. Inmitten der Gerüchte über den Bau von Tesla-Fahrzeugen für Indien in Deutschland oder eine Tesla-Fabrik in Indien selbst hat sich eine neue Hürde ergeben: Tesla, Inc. sieht seine Markenrechte durch ein indisches Unternehmen mit Namen Tesla Power India Pvt. Ltd verletzt.
Tesla hat eine Klage gegen Tesla Power India eingereicht und fordert eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und Schadensersatz wegen Verletzung der Markenrechte, unerlaubter Vervielfältigung und unlauterem Wettbewerb.
Unser Rechtsanwalt Oliver Nilgen schätzt die Situation folgendermaßen ein: „Wenn Tesla über bestandskräftige Markenrechte in Indien verfügt und Tesla Power India keine ältere oder bekannte Firmierung ist, sehen wir die Gewinnchancen bei Tesla. Hierbei würde es nach unserem Verständnis ausreichen, wenn Tesla den Begriff lediglich für E-Autos und nicht für Batterien geschützt hätte, denn gedanklich bringt man Batterien und E-Autos in Verbindung.“
Ob das indische Unternehmen, das nach eigener Aussage hauptsächlich im Geschäft mit Bleisäure-Batterien für Autos, Wechselrichtern und Komponenten zur Stromversorgung tätig ist, seinen Markennamen in der Hoffnung auf einen positiven Imagetransfer gewählt hat, ist noch nicht entschieden.
Oliver Nilgen rät: „Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es wichtig, die eigenen Kennzeichnungen als eingetragene Marke schützen zu lassen und dann den Markt zum Beispiel mithilfe einer Kanzlei zu überwachen. Grundsätzlich sollte gegen Markenverletzungen jeglicher Art vorgegangen werden, um einer Verwässerung der eigenen Marke vorzubeugen.“
Wenn Sie dieses Thema interessiert und Sie Fragen zum Markenrecht haben, sprechen Sie uns jederzeit an.