Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten ein zweites Mal gebeten, die finale Ratifizierung des EPGÜ vorläufig zu unterlassen. Dies wurde inzwischen durch einen Sprecher des Bundespräsidenten bestätigt. Dies bedeutet eine weitere, möglicherweise erhebliche, Verzögerung für das Inkrafttreten des Übereinkommens – es sei denn das Bundesverfassungsgericht weist die anhängigen Verfassungsbeschwerden im Eilverfahren ab.
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