Meissner Bolte verstärkt das Litigation Team

Rechtsanwalt Moritz-Melchior Bloser

Pressemitteilung

Die Full-Service-IP-Kanzlei Meissner Bolte baut ihre Litigation-Abteilung aus und verstärkt zum 15. August 2024 ihr erfahrenes Team in München mit Rechtsanwalt Moritz-Melchior Bloser

„Mit dem Einstieg von Moritz-Melchior Bloser in unserer Kanzlei gewinnen wir einen erfahrenen und angesehenen Kollegen für unser Litigation-Team“, sagt Dr. Stefan Zech von Meissner Bolte. „Wir arbeiten bei unseren Verfahren mit gemischten Teams aus rechts- und prozesserfahrenen Patentanwälten, um für unsere Mandantinnen und Mandanten die optimalen Ergebnisse zu erzielen. Moritz-Melchior Bloser verstärkt unsere rechtsanwaltliche Seite mit breiter Expertise in Patentverletzungsverfahren insbesondere in den Bereichen Medizintechnik, Maschinenbau, Telekommunikation und Elektronik. Wir freuen uns, ihn in unserem Team und unserer UPC-Taskforce begrüßen zu können.“ 

Moritz-Melchior Bloser ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig und arbeitete zuletzt als Associate Partner bei der Rechts- und Patentanwaltskanzlei DTS in München. Von 2017 bis 2023 war er in der Rechts- und Patentanwaltskanzlei Vossius & Partner in München beschäftigt, davor bei der britischen Rechtsanwaltskanzlei Olswang im Münchener Büro. Er ist als European Patent Litigator vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen und berät nationale und internationale Mandant:innen rund um alle patentrechtlichen Angelegenheiten. Sein Fokus liegt auf der juristischen Vertretung bei komplexen patentrechtlichen Streitigkeiten, vor allem bei Patentverletzungsverfahren. Moritz-Melchior Bloser besitzt umfassende Erfahrung in grenzüberschreitenden Patentstreitigkeiten. 

Ein thematischer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Telekommunikation und Mobilfunk. In diesen Bereichen bringt er umfangreiche Fachkenntnis bei standard-essenziellen Patenten und kartell- sowie wettbewerbsrechtlichen Fragen (FRAND) mit. Neben Freedom-to-Operate- und Verletzungsgutachten berät Moritz-Melchior Bloser auch im Arbeitnehmererfinderrecht, Gebrauchsmusterrecht und Vertragsrecht.