Der Bundestag hat gestern, am 26. November 2020, das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ bzw. UPCA) beschlossen. Damit steht der noch ausstehenden – und für den Start des Gerichts notwendigen! - Ratifizierung des UPCA eigentlich nichts mehr entgegen. Die noch notwendige Zustimmung des Bundesrates wird als wahrscheinlich angesehen. Denkbar – und auch bereits angekündigt – wäre außerdem noch eine weitere Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, diese Ratifizierung doch noch zu verhindern. Allgemein werden aber einer derartigen Verfassungsbeschwerde nur mäßige Erfolgsaussichten eingeräumt, da der Bundestag das vorliegende Gesetz nun mit einer überwältigenden Mehrheit seiner Mitglieder (und damit mit der vom Bundesverfassungsgericht gemäß seiner Entscheidung zu einer vorangehenden, nur in diesem Punkt erfolgreichen Verfassungsbeschwerde, erforderlichen 2/3 Mehrheit des Plenums) beschlossen hat.
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