A. Meissner Bolte wie gewohnt für Sie da
Die Gesundheit der Mitarbeiter und Mandanten von Meissner Bolte hat für uns in der aktuellen Situation höchste Priorität. Die von uns umgesetzten Maßnahmen orientieren sich an den staatlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Verzögerung von Infektionen und zum Schutz von Risikogruppen. Dazu zählt in erster Linie die Arbeit unserer Mitarbeiter im Homeoffce. Meissner Bolte praktiziert dieses Arbeitsmodell bereits seit Jahren, so dass dafür bei uns keine besonderen Umstellungen nötig sind. Außerdem haben wir bereits seit Beginn der Coronakrise die Reisetätigkeit auf das notwendige Minimum reduziert, halten interne und externe Besprechungen per Audio oder Videokonferenz ab und haben Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter ergriffen. Die Funktionsfähigkeit unserer Standorte ist gesichert.
Wir sind fest entschlossen, der aktuellen Krise zu trotzen und unseren Mandanten den Service zu liefern, den sie bei Meissner Bolte gewohnt sind.
B. Ämter kommen Anmeldern entgegen
Um zu verhindern, dass die Coronakrise sich auf die Verfahren vor den Patentämtern negativ auswirkt, zeigen sich das europäische Patentamt und das deutsche Patent- und Markenamt mit Anmeldern und Anwälten kooperativ. So teilte das europäische Patentamt mit, dass alle Fristen einschließlich der PCT Fristen mit sofortiger Wirkung auf den 17. April 2020 verlängert werden. Das deutsche Patent- und Markenamt kündigte ebenfalls an, die aktuelle Situation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Führung der Schutzrechtsverfahren angemessen zu berücksichtigen. Auch das für europäische Marken und Designs zuständige Amt (EUIPO) verlängert alle Fristen, die zwischen dem 9. März 2020 und dem 30. April 2020 enden, auf den 1. Mai 2020.
Damit leisten die wichtigsten IP Ämter in Europa ihren Beitrag, um die aktuelle, ohnehin schwierige Situation für die Wirtschaft zumindest in diesem Bereich abzumildern.