Meissner Bolte UK

Direktvertretung für Ihre Gewerblichen Schutzrechte

Dr. Andrew J. Parker, LL.M.
Chartered UK and European Patent Attorney, MPhys, PhD
München
Janet Bray
Janet Bray

Angesichts des sich abzeichnenden Schreckgespensts des Brexit und der mangelnden Klarheit über dessen endgültige Form, insbesondere darüber, ob letztlich ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ausgehandelt wird, liegen unsichere Zeiten vor uns. Es ist zwar zu hoffen, dass in den kommenden Wochen eine endgültige Einigung erzielt wird, aber um die genaue Form der künftigen Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gesetzlich festzuzurren, wird sicherlich viel länger dauern. 

Dr. Andrew J. Parker, LL.M.
Dr. Andrew J. Parker, LL.M.

Man darf nicht vergessen, dass einige der IP-Rechte, die derzeit in Großbritannien Schutz bieten, auf EU-Verträgen basieren. Wenn man bedenkt, dass diese Rechte in Großbritannien nur so lange gültig bleiben, wie Großbritannien noch zur EU gehört oder bis eine geeignete Vereinbarung getroffen wird, die den Schutz dieser EU-Rechte auch nach dem Brexit auf Großbritannien ausdehnt, liegt der künftige Schutz, den diese Rechte in Großbritannien gewähren, im Dunkeln. Darüber hinaus ist es derzeit fraglich, ob britische Anwälte die uneingeschränkte Möglichkeit haben werden, Mandanten bei EU-Marken- und EU-Design-Anmeldungen zu vertreten, sobald Großbritannien die EU verlassen hat. Das Ergebnis dieses Prozesses könnte letztendlich dazu führen, dass nicht mehr jeder Anwalt Mandanten in Fragen der Gewerblichen Schutzrechte sowie deren Anmeldung in  Großbritannien, einschließlich britischer Marken- und Design-Anmeldungen, vertreten darf. 

Um sicherzustellen, dass Sie als einer unserer geschätzten Mandanten weiterhin einen ununterbrochenen und vollständigen Schutz und die anwaltliche Vertretung Ihres geistigen Eigentums in der EU und im Vereinigten Königreich genießen, unabhängig vom endgültigen Brexit-Deal, freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Büro in Meissner Bolte UK verstärken und erweitern. 

Unterstützt werden Sie bei Meissner Bolte UK von Janet Bray und Andrew Parker: zwei erfahrene, in Großbritannien und beim Europäischen Patentamt zugelassene Patentanwälte. Janet Bray ist außerdem eine zugelassene Markenanwältin für Großbritannien und die EU. Janet Bray und Andrew Parker besitzen die Qualifikation und die Erfahrung, Sie in allen praktischen Fragen Gewerblicher Schutzrechte zu beraten und vor dem britischen Patent- und Markenamt zu vertreten, insbesondere:
 

  • direkte britische Patente (einschließlich in Großbritannien validierter Teile eines Europäischen Patents)
  • britische Marken und
  • britische Designs
     

Da Meissner Bolte UK eine vollständig IPReg-registrierte Kanzlei ist, die ihren Sitz in Großbritannien hat, können Janet Bray und Andrew Parker Sie weiterhin vor dem britischen Patentund Markenamt vertreten, unabhängig davon, ob der Brexit mit oder ohne Deal stattfindet.

Sie können beruhigt sein: Wie auch immer der Brexit ausgehen wird, Meissner Bolte kümmert sich um den Schutz Ihrer Gewerblichen Schutzrechte. Jetzt und in der Zukunft.

Der Brexit und Ihre Gewerblichen Schutzrechte: Was wir bis jetzt wissen 

Europäische Patente in Großbritannien
Da das Europäische Patentübereinkommen (EPC) nicht Teil des EU-Rechts ist, hat der Brexit keine Auswirkungen auf derzeitige und zukünftige europäische Patente und deren Anmeldungen. Großbritannien bleibt Unterzeichner des Europäischen Patentübereinkommens („EPÜ“), und erteilte europäische Patente können in Großbritannien weiterhin validiert und aufrechterhalten werden, ganz gleich, wie der Brexit-Deal am Ende aussehen wird. 

Eingetragene EU-Designs und EU-Marken in Großbritannien 
Das britische Patent- und Markenamt hat bestätigt, dass, wenn der Brexit in Kraft tritt, alle EU- Designs und -Marken automatisch als nationale britische Rechte wieder eingetragen werden. Die Rechteinhaber werden durch das britische Patent- und Markenamt über diese Details informiert, wobei die Rechteinhaber die Gelegenheit erhalten, die Löschung dieses neuen britischen Rechts zu beantragen (außer im Fall laufender Verfahren). Zu beachten ist, dass die britischen Verlängerungsgebühren für den Fortbestand dieser Rechte nach dem Brexit zusätzlich zu den beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum („EUIPO“) anfallenden Verlängerungsgebühren fällig werden.

Meissner Bolte wird sicherstellen, dass während dieser Zeit keine Rechte oder Informationen verloren gehen, und dass alle daraus resultierenden britischen nationalen Rechte in die zuverlässigen Hände unserer Meissner Bolte UK Spezialisten gelegt werden.

Anhängige EU-Design- und EU-Marken-ANMELDUNGEN in Großbritannien
Das britische Patent- und Markenamt hat bestätigt, dass anhängige EU-Design-Anmeldungen sowie EU-Marken-Anmeldungen zum Zeitpunkt des Brexit NICHT automatisch auf Großbritannien erstreckt werden. Diese Rechte müssen als nationale britische Anmeldungen neu eingereicht werden, während die vollen Anmeldegebühren an das britische Patent- und Markenamt zu entrichten sind. Es sind jedoch Vorkehrungen 
getroffen, dass solche britischen Anmeldungen das Prioritätsdatum behalten, das für die EU-Anmeldungen gilt, sofern diese Rechte binnen einiger Monate nach dem Brexit neu eingereicht werden.

Da das britische Patent- und Markenamt KEINE Erinnerungen oder Informationen an Anmelder versenden wird empfehlen wir Ihnen dringend, alle ausstehenden Anmeldungen zu prüfen. Wir bei Meissner Bolte werden von nun an ebenfalls jede Ihrer anhängigen EU-Marken- und Design-Anmeldungen im Auge behalten und werden Sie über eventuelle Probleme mit dem Schutz in Großbritannien benachrichtigen. Wir versichern Ihnen
noch einmal, dass Meissner Bolte sicherstellen wird, dass alle neuen britischen Anmeldungen von unseren erfahrenen britischen Spezialisten bei Meissner Bolte UK bearbeitet werden. 

Nicht-eingetragener Design-Geschmacksmusterschutz 
Sobald das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, besteht weiterhin nicht-eingetragener Schutz für Designs durch das britische nicht-eingetragene Design-Recht, das im Vergleich zum nicht-eingetragenen EU-Design eine längere Schutzdauer und einen anderen Schutzumfang für Design-Merkmale vorsieht. Außerdem werden in Fällen, in denen das Vereinigte Königreich über keine eigenen Vorschriften für den Schutz bestimmter Arten von Rechten verfügt, neue Regelungen erlassen, die das nicht-eingetragene EU-Design-Recht in Großbritannien
in vollem Umfang schützen.