Das Internet stellt die Rechte von Urhebern*innen tagtäglich auf die Probe. Ein geteiltes Bild hier, eine gestreamte Filmsequenz oder ein kopierter Textbaustein dort – im Zweifel rechtlich geschützten Content zu verbreiten, war nie leichter. Daher nehmen Gesetzgeber*innen und Rechtsprechung vermehrt auch Portalbetreiber*innen und Social-Media-Plattformen in die Pflicht.
Das Urheberrecht legt im Grundsatz fest, dass geistige Schöpfungen unterschiedlichster Art – Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst wie Bücher, Aufsätze, Musikstücke, Bilder, Zeichnungen, Pläne, Fotos, Filme, Bauwerke oder auch Computerprogramme – gegen unberechtigtes Kopieren oder Verwerten geschützt sind. Diesen Schutz zu bestimmen, ihn zu verteidigen und von Rechteverletzern*innen Schadensersatz zu erlangen, gehört zu den Aufgaben unserer Urheberrechtsexperten.
Unsere Anwälte unterstützen Urheber aus den verschiedensten Bereichen dabei, ihre schöpferischen Leistungen gegen unberechtigtes Verwenden und Kopieren zu sichern. Zu unseren Mandanten zählen Verleger und Autoren, Komponisten und Musiker, Agenturen und Grafiker ebenso wie Architekten und Künstler, die wir seit vielen Jahren erfolgreich vertreten.
Insbesondere im Bereich der Neuen Medien verbinden wir unser Know-how im Urheberrecht mit tiefgreifenden Kenntnissen im Presserecht, Rundfunkrecht, Telekommunikationsrecht, Online-Recht und Datenschutzrecht.