In Deutschland beruhen die Regeln für ein faires Marktverhalten im Wesentlichen auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Besonders relevant für die Praxis ist in diesem Bereich allerdings das Richterrecht: Zahlreiche Einzelfallentscheidungen der deutschen und europäischen Gerichte auf Grundlage der sogenannten wettbewerbsrechtlichen Generalklauseln geben die Richtschnur für Fair Play im Wirtschaftsleben vor.
Unsere auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie nicht nur bei der Frage, was rechtlich zulässig ist. Sie begleiten Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Wettbewerbskonzepte, die jeweils die Besonderheiten Ihrer Branche berücksichtigen.
Unsere langjährige Erfahrung erstreckt sich auf alle Facetten des Wettbewerbsrechts – von der unlauteren Werbung bis zum Verstoß gegen Abwerbeverbote. Wir beraten Sie bei der Entwicklung von Marketingkampagnen, gestalten für Sie Verträge mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten und vertreten Sie vor Gericht, wenn es darum geht, Ihr Recht im Wettbewerb durchzusetzen und zu verteidigen.
Spätestens mit Inkrafttreten des Know-how-Schutz-Gesetzes ist die Sensibilität für die rechtswirksame Sicherung von Geschäftsgeheimnissen nochmals gestiegen. Auch hierzu beraten wir Sie umfassend und bringen dabei eine über die Jahre gewachsene Kompetenz unseres Teams in der zivil- und strafrechtlichen Abwehr und Verfolgung von Betriebsspionage ein.