Für Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel ist ein Zulassungsverfahren vorgeschrieben, so dass der Inhaber eines Patentes betreffend das Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel in der Regel nur einen Teil der zwanzigjährigen Patentlaufzeit kommerziell ausschöpfen kann. Als Ausgleich wurde durch EU-Verordnungen das ergänzende Schutzzertifikat („SPC“, „ESZ“) eingeführt. Durch das ergänzende Schutzzertifikat kann der Schutz eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels über die zwanzigjährige Laufzeit des Patentes hinaus verlängert werden. Die vorliegende Broschüre vermittelt eine weitere Übersicht über das ergänzende Schutzzertifikat.