Nachdem eine Patentanmeldung vor dem europäischen Patentamt erfolgreich zur Erteilung gebracht wurde, können erteilte europäische Patente innerhalb von neun Monaten durch Einlegung eines Einspruchs vor dem europäischen Patentamt angegriffen werden. Das Einspruchsverfahren stellt somit eine mächtige Waffe dar, um einen zentralen Angriff auf frisch erteilte europäische Patente durchzuführen, bevor das europäische Patent in nationale Schutzrechte in den Validierungsstaaten zerfällt, die in nationalen Invalidierungsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren nur noch auf nationaler Ebene angefochten werden können.
Die vorliegende Broschüre vermittelt Ihnen einen Überblick über den Ablauf des europäischen Einspruchsverfahrens sowie die relevantesten verfahrensspezifischen Besonderheiten aus Sicht des Patentinhabers und des Einsprechenden.