Patent- und Gebrauchsmusterinhaber stehen oftmals vor dem Problem, dass Sie konkrete Hinweise für die Verletzung eines ihrer Schutzrechte haben, diesen Verletzungsverdacht aber nicht gerichtsfest beweisen können.
Dies mag zum einen daran liegen, dass die verletzenden Produkte nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung stehen oder das verletzende Verfahren nur auf dem Betriebsgelände des Wettbewerbers praktiziert wird. In diesen Fällen ist eine Prüfung der Schutzrechtsverletzung sowie eine Sicherung entsprechender Beweismittel erschwert.
Abhilfe kann in solchen Fällen ein so genanntes Besichtigungsverfahren schaffen. Durch das Besichtigungsverfahren gewährt ein Gericht einem gerichtlichen Sachverständigen sowie den Anwälten des Schutzrechtsinhabers Zugang zu Beweismitteln, um die Prüfung der Schutzrechtsverletzung zu ermöglichen.
Unsere Broschüre stellt mögliche Fallkonstellationen für ein Besichtigungsverfahren, die konkrete Durchführung sowie den zeitlichen Rahmen vor.