Schutz für Gesundheit und Innovation

Patentgeschützte Medizintechnik

Medizintechnik verbessert die Lebensqualität und rettet oftmals Leben. Doch bis ein Produkt marktreif ist, investieren Medizintechnikunternehmen hohe Entwicklungskosten und Innovationskraft. Ohne Patentschutz, zahlen sich diese Investitionen nicht aus, da andere Marktteilnehmer von der Erfindung profitieren können – ganz legal und ohne eigenen Aufwand.

Technische Schutzrechte wie Patente helfen Ihnen dabei, dies zu verhindern. Durch eine kluge Formulierung kann der Schutzbereich eines Medizintechnikpatents so gestaltet werden, dass auch zukünftige Anwendungen Ihrer Erfindung abgedeckt sind. Beispielsweise kann die neue Gitterstruktur eines zerebralen Stents auch bei einem Corona-Stent funktionieren. Ein Patent, das mehr als eine Anwendung abdeckt, ist besonders wertvoll.


Patente für technologieübergreifende Medizinprodukte 

Medizintechnik zeichnet sich häufig aus durch Erfindungen auf verschiedenen technischen Gebieten aus. Ein gängiges Beispiel ist die Verbindung von Computertechnik und Maschinenbau. Patentschutz ist nicht nur für die Maschine, sondern auch für die Software möglich, die sie steuert. Hier bietet es sich an, die Patentanmeldung gleichzeitig auf  Computertechnik und Maschinenbau oder in anderen Fällen auch auf Elektrotechnik, Physik oder Chemie zu beziehen.

Unsere Patentanwälte mit unterschiedlicher technischer oder naturwissenschaftlicher Ausbildung arbeiten zusammen, um die Patentanmeldung für Ihr Medizintechnikprodukt optimal zu gestalten.
 

Internationale Medizintechnikpatente

Einen technischen Vorsprung im internationalen Wettbewerb zu sichern, wird zunehmend schwieriger. Medizintechnikunternehmen müssen ihre Produkte auf globalen Märkten anbieten. Patentschutz für innovative Kernprodukte der Medizintechnik sollte nicht an den Grenzen des Ursprungsmarktes haltmachen. Vielmehr ist es wichtig, ein Medizintechnikpatent territorial so auszudehnen, dass es dort Schutz bietet, wo er benötigt wird, und gleichzeitig die Kosten im Rahmen hält.

Nicht jedes Medizintechnikpatent muss im Ausland durchgesetzt werden, doch die abschreckende Wirkung von Patenten im Ausland ist in wettbewerbsintensiven Marktsegmenten nicht zu unterschätzen.
 

Kein Patentschutz für medizinische Verfahren

Chirurgische und therapeutische Verfahren sind in der Regel vom Patentschutz ausgeschlossen. Dies soll verhindern, dass die Anwendung eines medizinischen Verfahrens durch Ärzte unnötig erschwert wird. Produkte der Medizintechnik unterliegen dieser Einschränkung ausdrücklich nicht und können sehr wohl durch entsprechende Patente geschützt werden – eine Option, die Sie für Ihr Produktportfolio nutzen sollten.

Bei Unklarheiten darüber, inwieweit Ihre Entwicklung im Bereich der Medizintechnik schutzfähig ist, sprechen Sie uns gerne an.

Jochen Kilchert

Jochen Kilchert

Patentanwalt, Dipl.-Ing.

München

Dr. Ole Trinks

Patentanwalt, Dipl.-Phys.

Augsburg, München

Julian Würmser, LL.M.

Patentanwalt, Dipl.-Inf.

München

Dr. Matthias Hoener

Patentanwalt, Dipl.-Phys.

Bremen, Hamburg, Düsseldorf