Der 3D-Druck, auch additive Fertigung genannt, hat sich als revolutionäre Technologie etabliert. Von einfachen Kunststoffteilen bis hin zu komplexen Bauteilen wie Turbinenschaufeln und medizinischen Prothesen - die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig. Um Ihre innovativen 3D-Druck-projekte zu schützen, ist eine durchdachte Patentschutzstrategie unerlässlich.
Im Wesentlichen sind drei Dimensionen des 3D-Drucks zu unterscheiden, die für die richtige Schutzrechtsstrategie zu beachten sind.
Produkte, die durch 3D-Druck hergestellt werden, können patentrechtlich geschützt werden. Die additive Fertigung ermöglicht es beispielsweise, lastoptimierte Leichtbauteile zu erzeugen. Diese unterscheiden sich von bisher bekannten Bauteilen und erfüllen so die Kriterien für eine patentrechtlich zu schützende Innovation.
Die Technologie der additiven Fertigung wird ständig weiterentwickelt. Insbesondere die Verfahrenstechnik steht im Fokus, denn bislang ist die Produktion von 3D-Druck-Bauteilen noch vergleichsweise langsam und teuer. Eine Serienfertigung lohnt nur bei kleinen Stückzahlen und hochkomplexen Bauteilen, die sich auf andere Weise nicht herstellen lassen.
Die einzelnen Schritte eines neuartigen 3D-Druckverfahrens könnten durch ein Patent geschützt werden. Eine Besonderheit beim Patentschutz von Herstellungsverfahren ist, dass damit auch das mit diesem Verfahren produzierte Bauteil eigenständigen Schutz genießt. Der Patentschutz für das Herstellungsverfahren lässt sich also nicht umgehen, in dem die Produktion des Bauteils, das mit dem patentschützten Verfahren hergestellt wird, ins Ausland verlegt, das Bauteil dann aber im Inland verkauft wird.
Voraussetzung für die additive Fertigung ist eine Druckvorlage in Form eines virtuellen Modells des zu druckenden Bauteils. Diese Druckvorlagen können auf dem digitalen Weg schnell verbreitet und so vielfach an verschiedenen Orten für die Herstellung von Bauteilen genutzt werden. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Druckvorlagen eigenständig als Patent geschützt werden können. Bislang gibt es dazu keine einschlägige Rechtsprechung, aber die Tendenz könnte in Zukunft dahingehen, Druckvorlagen eigenständigen Patentschutz zu gewähren. Inhaber eines Patents für eine Druckvorlage könnten dann gegen die Verbreitung der zugehörigen CAD-Datei selbst vorgehen.
Alle drei Fälle gilt es jedenfalls schon bei der Ausarbeitung der 3D-Druck-Patentanmeldung zu berücksichtigen. Wie beim 3D-Druck besteht eine gute Schutzrechtsstrategie, die neben einer technisch versiert ausgearbeiteten Patentanmeldung auch andere Rechtsinstrumente (z.B. Designrecht, Markenrecht, Know-How- und Geheimnisschutz) berücksichtigt, aus vielen aufeinander aufbauenden Schichten. Unsere spezialisierten Patentanwälte stimmen mit Ihnen gerne eine solche additive Schutzrechtsstrategie ab, die Ihre wirtschaftlichen Ziele im Blick hat.
Die Frage „3D-Druck - warum ein Patent? Reicht nicht ein Gebrauchsmuster?“ beantwortet sich schnell. Der Schutz für das Herstellungsverfahren, der für additive Fertigungen relevant ist, ist ausschließlich durch Patente möglich. Gebrauchsmuster bieten keinen Schutz für Verfahrenstechniken.