Web-Technologien, Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) sind heute die Innovationstreiber der Wirtschaft. Die Informationstechnologie (IT) bringt regelmäßig disruptive Innovationen hervor, die unser aller Leben maßgeblich verändern. Zugleich ist der IT-Bereich durch einen starken Wettbewerb geprägt. Erfolgreiche Funktionen landen schnell in der Software der Konkurrenz – es sei denn, sie genießen einen effektiven Schutz.
Mögliche Schutzinstrumente für Ihre computer-implementierten Entwicklungen sind das Software-Patent und das Design. Allerdings nimmt Software im Patentrecht eine Sonderstellung ein; in Europa ist ihre Patentierung von je her umstritten. Ob und wie Software durch ein Patent oder Design wirksam vor Nachahmung geschützt werden kann, bedarf deshalb intensiver Prüfung durch spezialisierte Anwälte*innen, die alle rechtlichen Möglichkeiten kennen und im Sinne des Erfinders*in ausschöpfen.
Grundsätzlich ist auch Software dem Patentschutz zugänglich. Um für die sogenannten Computer-implementierten Erfindungen (CII) ein Patent zu erlangen, ist es in Deutschland und Europa notwendig, zu zeigen, welchen technischen Beitrag die Software leistet. Damit soll u.a. verhindert werden, dass allgemeine Algorithmen, Geschäftsmethoden und sonstige administrative bzw. rein gedankliche Tätigkeiten durch Patente monopolisiert werden.
Welche Aspekte einer Erfindung „technisch“ im Sinne des Patentrechts sind, ist immer eine Einzelfallprüfung und sollte in Zusammenarbeit mit einem in diesem Gebiet erfahrenen Patentanwalt*in geprüft werden.
Beispiele für technische und somit prinzipiell durch ein Patent schützbare Software sind:
Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen mit zahlreichen Patenten auf dem Markt als besonders innovativ wahrgenommen werden. Vordringlich geht es beim Patentschutz allerdings darum, dass Patentinhaber*innen es ihren Wettbewerbern verbieten können, die patentierte Erfindung zu nutzen.
Patente sichern somit Alleinstellungsmerkmale ab, die sich sogar in barer Münze auszahlen können: Studien zeigen, dass kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit entsprechenden Patenten pro Mitarbeiter*in 68 Prozent höhere Einnahmen verzeichnen als vergleichbare KMU, die ihre Innovationen nicht absichern (springerprofessional.de)
Der Urheber*in eines Werkes erhält Schutz für sein Werk vor Nachahmung. Im Bereich Software wird meist der Programmcode als durch das Urheberrecht geschützt angesehen. Folglich erwirbt sich der Programmierer*in bereits durch das Erstellen des Programmcodes den entsprechenden Schutz darauf.
Der Schutz auf den Programmcode beschränkt sich allerdings auf die konkrete Implementierung, das heißt auf die in einer bestimmten Programmiersprache umgesetzte Lösung. Damit bietet das Urheberrecht für Software keinen effektiven Schutz vor Nachahmungen.
Mit einem Patent hingegen ist es möglich, Schutz für das hinter einer konkreten Implementierung liegende Konzept zu erlangen: die eigentliche Erfindung. Der Schutz durch ein Patent reicht somit deutlich weiter und bietet einen effektiveren Schutz beispielsweise gegen das Nachprogrammieren eines Algorithmuses.
Jenseit der Technik ist ein Großteil der Innovationen im Bereich IT auf eine verbesserte und vereinfachte Bedienung an sich komplizierter technischer Geräte zurückzuführen. Ein Beispiel ist die grafischen Benutzeroberfläche (GUI).
Für den Schutz ästhetischer Aspekte hat der Gesetzgebende das Design als Schutzrecht vorgesehen, mit dem kosteneffizient GUIs EU-weit geschützt werden können.
Darüber hinaus ist es in bestimmten Fällen möglich, Patentschutz auf die Bedienung einer Maschine zu erhalten. Auch hier kommt es darauf an, wie weit die Erfindung technische Gegebenheiten berücksichtigt oder zu physischen bzw. technischen Effekten führt. Ein prominentes Beispiel ist das bekannte „rubber-band“ Verhalten beim Scrollen von Listen bei einem Mobiltelefon.
Welche Voraussetzungen dabei im Einzelnen zu erfüllen sind, erläutern Ihnen unsere Experten*innen für den Patentschutz im IT- und Software-Bereich gerne.
Erfindungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) lassen sich ebenfalls schützen, sofern sie einen technischen Bezug aufweisen, da Patente nur für technische Erfindungen vergeben werden. Die Herausforderung besteht bei KI-Erfindungen darin, dass KI-Erfindungen häufig eine Anwendung in technischen und nicht-technischen Bereichen zulassen und viele mathematische Aspekte aufweisen.
Künstliche Intelligenz lässt sich vereinfacht gesagt dann durch ein Patent schützen, wenn die Anwendung in einem technischen Bereich vorgesehen ist. Die Erfindung verlässt dann den abstrakt-gedanklichen Bereich und dient der Lösung eines technischen Problems in einem technischen Feld. Beispielsweise kann eine KI-Erfindung durch ein Patent abgesichert werden, wenn sie die Ausführung von Programmen auf einem Computer verbessert, indem weniger Speicher oder weniger Rechenressourcen benötigt werden. Möglich ist es auch, ein Patent auf die innovative Erzeugung von Trainingsdaten für KI-Systeme zu erhalten.
Ob bei einer KI-Entwicklung eine Anmeldung zum Patent möglich und sinnvoll ist, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Unsere mit Rechtsschutz rund um KI erfahrenen Patentanwälte*innen unterstützen Sie gerne dabei, dies zu prüfen.
Der erste Schritt zum Erlangen von Patentschutz ist die Einreichung einer Patentanmeldung. Diese kann per se jedermann vornehmen. Doch gerade bei der der Patentierung von Software ist Vorsicht geboten. Sind die Unterlagen erst einmal eingereicht, lassen sie sich nicht mehr durch weitere Fakten oder Erkenntnisse erweitern – spricht: Wer bei der Patentanmeldung vergisst, ein für die Patenterteilung wichtiges Detail anzugeben, riskiert, dass die Anmeldung schlimmstenfalls scheitert.
Der Prozess der Patentanmeldung sollte daher sorgfältig vorbereitet und kundig begleitet werden. Es gilt hierbei vor allem, die technischen Beiträge der Software herauszuarbeiten und die Unterschiede zu bekannten Lösungen zu betonen. Da jedes Land eine unterschiedliche Herangehensweise bei der Patentierung von Software pflegt, sollten stets auch die internationalen Aspekte bereits bei der Ausarbeitung der Anmeldung berücksichtigt werden.
Ist die Patentanmeldung eingereicht, folgt eine Prüfung durch das Patentamt. Die meisten Patentanmeldungen, die im Bereich Software ohne professionelle Unterstützung erstellt werden, überstehen dieses Prüfungsverfahren nicht und werden zurückgewiesen. Der Anmelder*in des jeweiligen Software-Patents steht dann vor dem Problem, dass er zwar einige zentrale Aspekte seiner Erfindung offengelegt hat – hierfür aber keinen Schutz genießt.
Bei Meissner Bolte hat sich ein Team von Rechtsanwälten*innen und Patentanwälten*innen zu einem frühen Stadium der Entwicklugn auf die Erlangung und Durchsetzung von Software-Patenten spezialisiert. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland verfügen wir über ein Software-Team mit diplomierten Informatikern*innen, die aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung und weitreichender Fachkenntnis sämtliche Verfahren in diesem Bereich effektiv betreuen. Unsere Expertise umfasst:
Darüber hinaus hat Meissner Bolte ein Netzwerk exzellenter Partnerkanzleien im Ausland aufgebaut, die ebenfalls eine hohe Beratungsqualität in diesem rechtlich anspruchsvollen Bereich der Patentierung von Informationstechnologien aufweisen. Durch diese Kombination ist es möglich, Mandanten*innen optimal bei der Ausarbeitung, Erteilung und Durchsetzung von Software-Patenten zu beraten.
Wenn Sie an der Anmeldung einer Erfindung im Bereich Software interessiert sind, stehen Ihnen unsere Spezialisten*innen für Software-Patente gerne zur Verfügung.