Mehr als nur Strom und Spannung

Schutzrechte und fairer Marktzugang in Elektrotechnik und Mobilfunk

Als Team aus versierten Patentanwälten stehen wir Ihnen im Bereich Elektrotechnik und Mobilfunk Patente gerne zur Verfügung. Die Elektrotechnik hat sich seit Beginn der technischen Nutzung des elektrischen Stroms in der Mitte des 19. Jahrhunderts massiv weiterentwickelt. Zwar geht es im Wesentlichen immer noch um den Transport elektrischer Ladungsträger in Leitern oder Halbleitern. Doch vor allem in den vergangenen vier Dekaden haben sich die Anwendungsgebiete der Elektrotechnik in rasantem Tempo verändert und erweitert.

Elektronische Geräte beinhalten heute immer kleinere, aber von ihrer Kapazität her immer größerer Speicherelemente. Sie zeichnen sich aus durch immer schnellere Prozessoren und immer leistungsfähigere digitale Bildpunkte zur grafischen Darstellung von Informationen. Gleichzeitig hat etwa der Mobilfunk eine vor Jahrzehnten noch kaum vorstellbare Dimension erreicht und der damit verbundenen Datenverkehr enorm zugenommen. Ein weiteres Beispiel sind elektrische und elektronische Geräte an Bord von Flugzeugen und in den Flugkontrolltürmen, bekannt unter dem Begriff „Avionik“, die dank modernster Elektrotechnik immer größere Datenströme auswerten können, um den Flugverkehr sicherer zu machen.

Wie alle Wissenschaften ist auch die Elektrotechnik ein weites Feld. Und vor allem wenn es darum geht, elektrotechnische Innovationen durch Patente zu schützen, ist es wichtig, die einzelnen Anwendungsgebiete der Elektrotechnik auf Grundlage einschlägiger Spezialkenntnisse richtig einschätzen zu können.

Unsere Patentanwälte*innen sind versiert auf den folgenden Gebieten der Elektrotechnik:

  • Allgemeine Elektrotechnik
  • Energietechnik
  • Elektromaschinenbau
  • Informatik
  • Bioinformatik
  • Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Leistungselektronik

Zu all diesen Einzeldisziplinen können wir je nach Aufgabenstellung Kompetenz-Teams aus Patentanwälten*innen und Patentingenieuren*innen zusammenstellen, die Ihre Neuentwicklung in der Elektrotechnik mit gebührender Sorgfalt und Spezialkenntnissen unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. 


Sonderfall SEP – Standards im Mobilfunk richtig schützen

Die Fachkompetenz unserer Patentanwälte*innen und Patentingenieure*innen für Elektrotechnik bewährt sich besonders bei der Erarbeitung und Durchsetzung von sogenannten „standardessentiellen Patenten“ (SEP). Diese Monopolrechte schützen zugunsten des Patentinhabers*in bestimmte technologische Standards, die Dritte zwangsläufig ebenfalls benutzen müssen, wenn sie ihre Produkte auf dem Markt anbieten wollen.

Ein typisches Anwendungsbeispiel für SEP sind die Mobiltelefone der jüngeren Generationen: Unzählige Standards auf den Geräten machen es möglich, dass darauf Videodaten verschiedener Anbieter abgespielt werden können. Und ohne die dem derzeit modernsten Mobilfunkstandard 5G zugrundliegenden Technologien hätten Dritte keinen Zugang zum Markt.

Damit Marktzugänge verschiedener Anbieter gewahrt bleiben, verpflichtet die Rechtsprechung marktbeherrschende Inhaber von standardessentiellen Patenten dazu, die standardessentielle Technologie hinter den SEP zu fairen, vernünftigen und Dritte nicht diskriminierenden Lizenzbedingungen anzubieten, den sogenannten FRAND-Bedingungen (Fair, Reasonable And Non-Discriminatory). Diese rechtliche Verfahrensweise ist dabei weder einfach noch unumstritten. Denn ob ein Lizenzangebot „fair“ und „vernünftig“ ist und vor allem der ebenfalls geforderten Diskriminationsfreiheit Rechnung trägt, bietet in der Praxis reichlich Konfliktstoff.

In diesem „Minenfeld“ der SEPs und FRAND-Auslegungen gibt es kein, auch kein standardessentielles, Patentrezept mit einer Anleitung, durch dieses Minenfeld zu navigieren. Auf anwaltlicher Seite ist vielmehr ein Team mit großer Erfahrung und Freude an den vielfältigen Herausforderungen erforderlich, die im Umfeld von SEPs regelmäßig entstehen. Unsere auf Elektrotechnik und Mobilfunk spezialisierten Patentanwälte*innen und Patentingenieure*innen navigieren Sie sicher durch das patentrechtliche Minenfeld der SEP und FRAND-Auslegungen. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Kay Rupprecht, LL.M.

Patentanwalt, Dipl.-Ing.

München, Düsseldorf
Gernot H. Schröer

Gernot H. Schröer

Patentanwalt, Dipl.-Phys., LL.M.

Nürnberg
Dr. Stefan M. Zech

Dr. Stefan M. Zech, LL.M.

Patentanwalt, Dipl.-Phys.

München

Hans Joachim Gerstein, LL.M.

Patentanwalt, Dipl.-Ing.

Hannover, Bremen, Düsseldorf