Die spektakulären Erfolge der schnellen Entwicklung von Impfstoffen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht zuletzt durch deutsche Biotech-Firmen haben das Thema Patentierung von Neuerungen im Bereich Biotechnologie noch einmal besonders in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Grundsätzlich unterliegen solche Biotech Patente ganz ähnlichen Kriterien wie Patentanträge auf anderen technischen Gebieten. Sprich: Biotech-Innovationen sind in ähnlicher Weise patentierbar wie andere Erfindungen. Dennoch gilt es für forschende Unternehmen und Herstellerfirmen einige Besonderheiten zu beachten.
Diese Besonderheiten beruhen in erster Linie darauf, dass im Bereich der Biotech Patente ethische Fragen eine noch größere Rolle spielen, als in den meisten anderen Bereichen des Patentrechts. Insbesondere durch die Umsetzung der Europäischen Biopatentrichtlinie 98/44/EC in das deutsche und europäische Patentrecht wurde diesen Besonderheiten der Biotech Patente Rechnung getragen. Hierdurch werden insbesondere Verfahren zum Klonen von Menschen, Verfahren zum Eingriff in die menschliche Keimbahn und die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken von der Patentierung ausgeschlossen. Die genaue Abgrenzung der aufgrund dieser und anderer Ausschlusskriterien vom Patentschutz ausgeschlossenen Bereichen zu dem Patentschutz noch zugänglichen Bereichen kann dabei im Einzelfall eine schwierige Frage sein. Unsere auf das Gebiet Biotech spezialisierten Anwälte*innen beraten Sie gerne, um solche Zweifelsfälle zu klären.
Wie hoch die Bedeutung von Innovationen an den Schnittstellen von Biologie, Immunologie, Gentechnik, Pharmazie, medizinischer Diagnostik und präparativer Chemie einzuschätzen ist, hat auch die Entwicklung der SARS-CoV-2-Impfstoffe gezeigt. Vor allem bei der Entwicklung der neuartigen mRNA-Impfstoffe waren verhältnismäßig kleine junge, innovative Firmen erfolgreich, die ihre Entwicklungen mit Unterstützung etablierter Herstellerfirmen zur Marktreife führten. Auf dem Weg dahin waren sie – wie alle forschenden Unternehmen – auf Investor*innengelder angewiesen, mit denen die Finanzierung sichergestellt wurde. Zur Amortisierung der teils außergewöhnlich hohen Entwicklungskosten nach der erfolgreichen Produktzulassung tragen nicht zuletzt Patente bei, die die Innovationen für einen begrenzten Zeitraum vor der Verwertung durch Dritte schützen.
Ebenfalls im Zusammenhang mit Biotech-Patenten für Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 wurden Forderungen nach einer zeitlich begrenzten Aufhebung des Patentschutzes laut. Die Befürworter*innen argumentieren, dass dem Impfstoffmangel in den Entwicklungs- und Schwellenländern abgeholfen werden könne, indem die Produktion der Impfstoffe in diesen Ländern selbst ermöglicht werde. Die Gegner*innen weisen darauf hin, dass der limitierende Faktor für ausreichende Impfstoffmengen in Entwicklungs- und Schwellenländern weniger in der mangelnden Bereitschaft zur Lizenzvergabe bzw. -freigabe durch die Inhaber*innen der Biotech-Patente zu suchen sei. Vielmehr sei es nicht möglich, das notwendige Know-how für die äußerst komplexe Herstellung insbesondere der mRNA-Impfstoffe in kurzer Zeit zu übertragen. Außerdem unterlägen einige der für die Herstellung der mRNA-Impfstoffe notwendigen Grundstoffe in vielen Industriestaaten Exportverboten – eine zeitlich begrenzte Aufhebung des Patentschutzes würde daran nichts ändern.
Die Möglichkeit, durch Patentierung einen zeitlich begrenzten Schutz auf Erfindungen zu erlangen, ist ein entscheidender Motivator für fortgesetzte Innovation. Eine Aufweichung des Patentschutzes auf einem so wichtigen Gebiet wie Biotech würde daher mutmaßlich dazu führen, dass gerade junge, innovative Firmen es in der Zukunft schwerer haben, Investoren zu finden.
Innovationsträger*innen auf dem Gebiet der Biotechnologie sollten sich daher durch solche Diskussionen nicht davon abbringen lassen, ihre Innovation durch Biotech Patente zu schützen. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, das gerade auf dem Biotech Gebiet die Bedeutung von Patenten überragend ist. Mehr als die Hälfte der umsatzstärksten Medikamente beruht im Kern auf Biotech Erfindungen und ist/war durch entsprechende Biotech Patente geschützt. Therapeutische Antikörper, die insbesondere das Gebiet der Krebsmedizin revolutioniert haben, sind hier nur ein Beispiel.
Unsere auf das Gebiet Biotech spezialisierten Anwälte*innen unterstützen Start-ups, Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen ebenso wie Medizintechnikherstellerfirmen bei der Ausarbeitung von Patentstrategien und der konkreten Umsetzung in Form von Biotech Patenten. Darüber hinaus gehören auch das Einlegen von Einsprüchen gegen erteilte Patente anderer Anmelder*innen bzw. die Verteidigung Ihrer Patente gegen Einsprüche sowie alle Fragen und Verfahren im Zusammenhang mit Patentverletzungen zu unserem Beratungsumfang.